UNTERSCHIEDE ZU DEUTSCHLAND


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Immobilienmakler in Florida müssen eine vorgeschriebene Ausbildung absolvieren, sich kontinuierlich fortbilden sowie eine gültige und aktive Lizenz besitzen. In Florida nicht lizensierte Immobilienmakler aus anderen US Staaten oder aus dem Ausland dürfen bei Immobiliengeschäften in Florida nicht aktiv in Erscheinung treten, allerdings dürfen sie Interessenten an in Florida lizensierte Immobilienmakler vermitteln.Jeder Makler hat via dem sog. MLS® EDV System Zugriff auf alle Immobilienangebote vor Ort. Ein Einschalten mehrerer Makler erhöht nicht wie in Deutschland das Angebot. Das Einschalten mehrerer Makler wird in den USA als Vertrauensbruch betrachtet und führt nur zu Verwirrung und Verärgerung der zusätzlich in Anspruch genommenen Makler. Beauftragen Sie nur einen zuverlässigen Makler und wechseln Sie diesen nur, wenn Sie mit dessen Arbeit nicht zufrieden sind.Üblicherweise bedienen sich Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter jeweils eines eigenen Maklers. Der Vorteil für den Kunden ist daß sich so auf beiden Seiten Profis gegenüberstehen und im Sinne und zum Vorteil ihres jeweiligen Kunden verhandeln.Einen Notar, wie man ihn aus Deutschland kennt, gibt es in der Form in Florida nicht. Der finale Kaufvertrag wird vom sog. Closing Agent / Title Company erstellt und bei diesem von beiden Parteien unterzeichnet. Die Kosten für das Closing werden üblicherweise von Käufer und Verkäufer gemeinsam getragen. Aufgabe des Closing Agent / Title Company ist nicht nur die korrekte “Verbriefung” sondern auch die Sicherstellung der Finanzierung. Gleichgültig welchen Kreditgeber ein Käufer in Anspruch nimmt, der Kredit wird vom Kreditgeber in escrow (treuhänderisch) an den Closing Agent / Title Company überwiesen, welcher für die korrekte Auszahlung an den Verkäufer verantwortlich ist. Für ausländische Immobilienkäufer / -verkäufer ist die Wahl eines Closing Agents, der mit internationalen Immobilienkäufen / -verkäufen vertraut ist, zu empfehlen.

Die Maklercourtage wird grundsätzlich in voller Höhe vom Verkäufer/Vermieter getragen. Anders als in Deutschland entstehen dem Käufer/Mieter keine zusätzlichen Maklerkosten. Die Courtage wird bei Abschluss zwischen dem Makler des Verkäufers/Vermieters und dem Makler des Käufers/Mieters geteilt.

Die überwiegende Mehrheit der Immobilien in Florida wird unmöbliert verkauft. Allerdings zählt hier “fest installiertes” und zur Funktionsfähigkeit der Immobilie notwendiges Mobiliar – wie z.B. Küche, Kühlschrank, Badarmaturen, Einbauschränke – nicht zu persönlichem Mobiliar.

Für Kaufangebote, Kauf- und Mietverträge sowie alle zugehörigen Anhänge / zusätzlichen Vertragsbestandteile werden überwiegend vom Maklerverbund geprüfte Vordrucke verwendet.

Eine Grunderwerbssteuer wie in Deutschland existiert in Florida in dieser Form nicht. Beim “closing” (ähnlich notarieller Beurkundung in Deutschland) fallen sog. State Document Stamps an, die abhängig vom Verkaufspreis sind (ein Einheitswert wie aus Deutschland bekannt existiert in Florida nicht).

HÄUFIGE FRAGEN

Vorstehende Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.